Straffreiheit für Skandal-Lehrer
SCHÖLLKRIPPEN/ASCHAFFENBURG (mag). Kopfschütteln bei vielen Eltern in der Region - die Staatsanwaltschaft will den Lehrer aus Schöllkippen, der beschuldigt wird, vor Schülern den Hitlergruß gezeigt zu haben, nicht wegen Volksverhetzung anklagen. Die Begründung: Ein Klassenzimmer sei kein öffentlicher Raum. Die Eltern, die gegen den Lehrer vorgegangen sind, sind empört. Politiker sprechen von einer Gesetzeslücke.
§86a stellt das Zeigen des Hitlergrußes im öffentlichen Raum unter Strafe. Aber Schule stellt nach Auffassung der Ermittler eben keinen öffentlichen Raum dar. Die Aschaffenburger Ankläger folgen damit den Entscheidungen von anderen Ermittlungsbehörden in Deutschland. 2018 etwa hatte die Staatsanwaltschaft Halle ein Hitlergruß-Verfahren gegen einen Schüler eingestellt, der in der Klasse den rechten Arm gehoben und „Sieg Heil“ gebrüllt haben soll. Selbst die Landesregierung von Sachsen-Anhalt fand diese Auffassung bildungspolitisch befremdlich. Die Grünen im Landtag forderten eine Gesetzesinitiative. Ihrer Auffassung nach handelt es sich um eine Lücke im Strafgesetzbuch. Doch die Sache verlief sich im Sande. Ein Lehrer hatte 2018 in Halle den Schüler angezeigt. In Schöllkrippen war es genau andersrum. PrimaSonntag hatte im Mai über den Lehrer der Mittelschule berichtet. Der Vater einer Schülerin aus Krombach hatte dem Pädagogen Mobbing und das Zeigen des Hitlergrußes vorgeworfen. Daraufhin hatten die Schulaufsicht und die Polizei Ermittlungen aufgenommen. Das Schulamt der Bezirksregierung von Unterfranken reagierte und versetzte den Lehrer. Wohin, darüber herrscht bis heute Stillschweigen. Ob der Lehrer tatsächlich gegenüber Schülern den Hitlergruß gezeigt hat, ließ die Aschaffenburger Staatsanwaltschaft in ihrer schriftlichen Antwort offen. Erfundene Vorwürfe aus Rache gibt es oft - aber PrimaSonntag hatte Kontakt zu mehreren Eltern, die die Version des Krombacher Vaters bestätigten. Sie haben auch bestätigt, entsprechende Zeugenaussagen bei der Polizei getätigt zu haben. Der Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Winfried Bausback, ehemaliger bayerischer Justizminister, wollte sich nicht zu der konkreten Entscheidung der Staatsanwaltschaft äußern. Er betonte aber gegenüber PrimaSonntag: „Es ist im Interesse der Entwicklung und dem Schutz von Kindern und Jugendlichen wichtig, dass die Schule ein geschützter Raum ist und bleibt“, so der 58-Jährige - und weiter: „Das heißt aber nicht, dass damit ein rechtsfreier Raum besteht.“