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Sextäter in Watte gepackt?

28.04.2024, 06:30 Uhr in PrimaSonntag
Straftat

BAYER. UNTERMAIN. Er missbrauchte seine 13-jährige Stieftochter, nutzte seine Autorität gnadenlos aus: Ein 49-Jähriger aus Mömbris wurde vergangene Woche vom Aschaffenburger Landgericht für diese abscheulichen Taten zu gerade mal fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Für viele ist dieses Urteil ein Skandal - und es ist kein Einzelfall: Im Durchschnitt wird ein Vergewaltiger in Deutschland zu 3,5 Jahren verknackt. Ist unser Strafrecht etwa zu milde?

Der Fall des Mädchens aus Mömbris hat geschockt: Gleich mehrere Male missbrauchte ihr Stiefvater die 13-Jährige, ihre eigene Mutter glaubte ihr nicht und ließ sie mit den traumatischen Erlebnissen alleine. Dass der Teenager vielleicht sein Leben lang unter den Folgen des Missbrauchs leiden wird, ist völlig klar. Anders der Täter: Er kann bei guter Führung schon nach etwa drei Jahren wieder draußen sein. Viele fragen sich: Wie gerecht geht es hier zu?

Kein Einzelfall
Leider ist dieses Verbrechen kein Einzelfall. Ein Miltenberger Arzt vergewaltigte 2021 und 2022 zwei Frauen während einer Behandlung. Der Kardiologe nutzte das Vertrauen der Patientinnen schamlos aus. Außerdem filmte er einer dritten Frau bei einem Gespräch heimlich unter den Rock. Seine Strafe: Gerade mal zwei Jahre und zehn Monate Gefängnis. Für viele sehr schwer zu verstehen, da das Leben für die beiden Vergewaltigungs-Opfer nie mehr so sein wird, wie es einmal war. Ebenfalls auf den ersten Blick erschütternd: Eine Frau aus Elsenfeld erstach ihre Mutter mit über 130 Messerstichen, sie wurde deshalb zu 4,5 Jahren Haft verurteilt. Wie kommen diese Strafen zustande? Von vielen Seiten wird die Kritik am deutschen Strafrecht immer lauter. Die PrimaSonntag-Umfrage zeigt es: Ein Großteil unserer Leser hält härtere Strafen für dringend notwendig. Hier stehen natürlich Emotionen der sachlichen Betrachtungsweise von Anwälten und Richtern gegenüber.

Müssen Gesetze reformiert werden?
Jana Anders ist Anwältin in Aschaffenburg. Sie kennt sich in Sachen Strafrecht aus und hält es für sinnvoll, dass die Gesetze reformiert werden. „In der Regel ist eine Reform immer eine gute Idee. Man darf nicht vergessen, wie alt unser Strafgesetzbuch ist“, erklärt die Anwältin. „Jeder Angeklagte ist anders und auch die Umstände einer Tat sind oft sehr unterschiedlich, das fließt in die Bewertung vor Gericht mit ein“, fügt Anders hinzu. „Es ist wichtig, dass unser Gesetz keine starren Strafen vorsieht. Nur so kann möglichst gerecht verurteilt werden.“ Die Aschaffenburger Anwältin betont: „Wenn ein Angeklagter Reue zeigt oder vorher noch nie auffällig war, wirkt sich das positiv auf das Strafmaß aus.“ Das macht Sinn, ist aber bei vielen grässlichen Taten trotzdem schwer zu verstehen, vor allem aus Sicht der Opfer. „Ich kann die Empörung vieler Leute nachvollziehen, aber die Strafe soll aus juristischer Sicht nicht reine Sühne sein, sondern den Täter abschrecken. Wichtig ist auch, dass die Resozialisierung möglich sein soll.“ Aber ist eine Abschreckung bei Haftstrafen von drei bis fünf Jahren realistisch? Das bezweifeln viele. Ohne Reform wird unser Strafrecht wohl auch weiterhin für Empörung sorgen.

KW17 Strafrecht 1
Ingrid Murach aus Mainaschaff

,,Die Strafen sollten auf jeden Fall verschärft werden. Und eigentlich sage ich rein in den Knast und nicht mehr raus (bei Vergewaltigern/Kinderschändern). Wenn so jemand zehn Jahre kriegt, kommt der raus und macht weiter. Die kriegen oft gesagt, dass sie geheilt sind und dann ist das gar nicht so. Sie sollten sich sterilisieren lassen, um sich und andere zu schützen."

KW17 Strafrecht 2
Frank Gotzen aus Amorbach

Die Strafen müssen härter werden. Wer vergewaltigt oder ein Kind missbraucht, sollte mindestens zehn Jahre in den Knast. Vielleicht sollten Personen, die sich an Kindern vergehen, auch immer psychologisch behandelt werden."

KW17 Strafrecht 3
Michaela Gotzen aus Amorbach

„Die Opfer leiden den Rest ihres Lebens darunter. Und der Täter sagt sich nach paar Jahren: ‚Ach, da mach ich doch gleich weiter.‘“

KW17 Strafrecht 4
Bernd Reichel aus Aschaffenburg

„Grundsätzlich denke ich, dass unsere Gesetzgebung eine gute Gesetzgebung ist. Wir haben in Deutschland genügend Spielraum, Urteile für Verbrechen zu bewerten. Es ist notwendig, dass es so einen Raum für das Strafmaß gibt, weil die Umstände oft sehr unterschiedlich sind.“

Foto Jet
Bogumila Wepinski aus Mainaschaff

„Kinder zu missbrauchen, das ist das Allerschlimmste, was man machen kann. Die Folgen muss das Kind dann in der Zukunft ausbaden, also für mich gibt’s da keine Diskussion. Die Täter sollten nach dem Absitzen der Haftstrafe in Sicherungsverwahrung kommen.“

KW17 Strafmass 3
Ansgar und Gabi aus Schweinheim

„Bei guter Führung kommen viele Sexualstraftäter nach zwei oder drei Jahren wieder raus und machen einfach mit dem gleichen Scheiß weiter. Manche bekommen ja sogar nur eine Bewährungsstrafe. Das geht nicht.“

KW17 Strafmass 4
Sami Taspinar aus Aschaffenburg

„Die Politik muss da was ändern. Ich denke, in Bayern geht es noch mit der Kriminalität im Gegensatz zu anderen Bundesländern. Die Strafen in Deutschland sind aber insgesamt zu gering.“