Urteile gegen Täter nach Angriff auf Polizisten in Hörstein
HÖRSTEIN. Im Prozess gegen mehrere Männer, die Anfang Oktober 2022 in Hörstein Polizisten angegriffen haben, wurden nun die Urteile verkündet. Zwei Brüder, die an dem Vorfall beteiligt waren, wurden wegen tätlichen Angriffs auf die Beamten verurteilt. Sie hatten die Polizei attackiert, nachdem diese einen Mann wegen des Zeigens des Hitler-Grußes kontrolliert hatten.
Schwere Strafen für die Brüder
Der 25-jährige Bruder erhielt eine Bewährungsstrafe von 18 Monaten. Der 20-Jährige wurde wegen seiner Tat zu einer Geldstrafe verurteilt. Beide Brüder hatten zum Zeitpunkt des Vorfalls Alkohol und Drogen konsumiert und waren offenbar nicht in der Lage, sich in der Situation zu kontrollieren. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Brüder die Polizisten sowohl verbal als auch körperlich angegriffen hatten, was zu Verletzungen bei den Beamten führte.
Alzenauer mit Bewährungsstrafe
Ein weiterer Angeklagter, ein 47-jähriger Alzenauer, der ebenfalls in die Auseinandersetzung verwickelt war, erhielt eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten und wurde dazu verpflichtet, 1.500 Euro zu zahlen. Er hatte nach den ersten Angriffen versucht, die Situation zu beruhigen, kooperierte jedoch später mit der Polizei bei seiner Festnahme. Auch bei ihm stellte das Gericht keine Reue fest, aber die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Verteidigung versuchte, Polizisten Mitschuld zu geben
In der Verteidigung wurde versucht, den Polizisten eine Mitschuld an den Vorfällen zuzuschreiben. Die Verteidigung argumentierte, dass die Beamten nicht deeskalierend gewirkt hätten. Diese Argumentation wurde jedoch vom Gericht zurückgewiesen. Das Gericht betonte, dass die Polizisten sich mehrfach bemüht hätten, die Situation ohne Gewalt zu lösen, was jedoch von den Tätern massiv erschwert wurde.
Reaktionen der Polizisten und des Gerichts
Die Polizisten, die in dieser Nacht verletzt wurden, zeigten sich auch nach der Urteilsverkündung fassungslos. Einer der Beamten sagte, dass er sich in der Situation um sein Leben gefürchtet habe. Der Prozess und die Aussagen der Zeugen unterstrichen die Schwere des Vorfalls. Für das Gericht war klar, dass die Täter mit ihrem Verhalten eine Grenze überschritten hatten, was die Schwere der Strafen unterstrich.
Die Anwälte der Verurteilten kündigten an, die Urteile zu akzeptieren. Die Staatsanwaltschaft hat sich noch nicht entschieden, ob sie gegen das Urteil Berufung einlegt.