Steinau: Urteil gegen Afghanen wegen Totschlags rechtskräftig
HANAU. Das Urteil gegen den 40-jährigen afghanischen Mann, der in Hanau wegen Totschlags zu neun Jahren verurteilt worden ist, ist rechtskräftig. Im Juni letzten Jahres griff er im Steinauer Asylbewerberheim im Affekt seine Ehefrau mit einem Pflasterstein und einem Küchenmesser an. Die drei gemeinsamen Kinder waren im Nebenzimmer. Die Staatsanwaltschaft beantragte zunächst lebenslange Haft wegen Mordes, aber das Gericht wies die Annahme von Heimtücke zurück. Nachdem die Urteilsbegründung übermittelt worden war, zogen die Staatsanwaltschaft und beide Verteidiger ihre Revisionen zurück. Das Urteil ist damit rechtskräftig.