OLG Frankfurt weist Darsow-Berufung ab - Beschwerde angekündigt
BABENHAUSEN. Der als Doppelmörder verurteilte Babenhäuser Andreas Darsow muss weiter auf eine Wiederaufnahme seines Verfahrens warten. Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigte heute die Schadenersatzforderung des Landes Hessen gegen den 54-Jährigen.
Gleichzeitig verboten die Richter eine Revision, weshalb Darsows Anwalt noch im Gericht eine Beschwerde beim Bundesgerichtshof ankündigte. Das Land Hessen will die Kosten für die Unterbringung der damals bei dem Mord schwer verletzten Tochter von Darsow haben und hat ihn verklagt, weil er sich weigert, zu zahlen. Darsow selbst hält sich nämlich für unschuldig und hofft, über dieses Zivilverfahren eine Neuaufnahme seines Mordprozesses zu erreichten. Bei den Ermittlungen zu dem Babenhäuser Doppelmord hatte es zahlreiche Ungereimtheiten gegeben. Das Urteil gegen Darsow beruhte seinerzeit nur auf Indizien.