Nach tödlichem Schwimmunfall in Haibach: Strafbefehl gegen Bademeister
HAIBACH. Nach dem tragischen Schwimmunfall im April 2023 in Haibach steht nun der Bademeister im Fokus der Ermittlungen. Medienberichten zufolge hat die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung gegen ihn beantragt. Das Amtsgericht Aschaffenburg wird über die Annahme oder Ablehnung des Strafbefehls entscheiden.
Fünfjähriger Junge beim Schwimmkurs verunglückt
Der Unfall ereignete sich während eines Schwimmkurses, als ein fünfjähriger Junge mit dem Kopf unter Wasser geriet. Augenzeugen zogen ihn zwar aus dem Becken, doch die Rettungsmaßnahmen blieben erfolglos. Der Junge verstarb wenige Tage später im Krankenhaus.
Ermittlungen zur Aufsichtspflicht
Seit dem Vorfall laufen Untersuchungen, um mögliche Versäumnisse bei der Aufsicht zu klären. Der Verdacht gegen den Bademeister wiegt schwer, da die Staatsanwaltschaft eine Verletzung der Aufsichtspflicht als wahrscheinlich einstuft.