Mordfall Klaus Berninger: Strafbefehl gegen falschen Hinweisgeber beantragt
ASCHAFFENBURG/WÖRTH. Im Zusammenhang mit dem Mordfall Klaus Berninger hat die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen einen 58-jährigen Mann aus Lüneburg beantragt. Der Mann hatte sich nach der Ausstrahlung des Falls in der Sendung „Aktenzeichen XY“ gemeldet und behauptet, über detaillierte Informationen zu verfügen. Später stellte sich heraus, dass er nichts mit dem Fall zu tun hatte.
Strafbefehl wegen wiederholtem Nichterscheinen
Der Angeklagte ist mehrfach nicht zu den anberaumten Prozessauftakten erschienen. Die Staatsanwaltschaft hat daher ein Urteil von 11 Monaten auf Bewährung beantragt. Diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Konsequenzen für die Ermittlungen
Durch die falschen Angaben des Mannes wurde die Arbeit der Ermittler erheblich behindert. Die Vorwürfe gegen ihn wiegen schwer, da die Vortäuschung einer Straftat Ressourcen gebunden und den Ermittlungsprozess verzögert hat.
Das Verfahren zeigt die ernsten Konsequenzen, die aus derartigem Verhalten resultieren können. Ein Urteil wird erwartet, sobald die rechtlichen Schritte abgeschlossen sind.