Messerstecher von A'burg hätte im Gefängis sitzen können?
ASCHAFFENBURG/ SCHWEINFURT. Die Frage, ob der mutmaßliche Messerstecher von Aschaffenburg zum Zeitpunkt der Tat eigentlich in Haft hätte sein müssen, sorgt für Diskussionen. Ein entsprechender Zeitungsbericht wurde von der Staatsanwaltschaft Schweinfurt gegenüber Radio Primavera dementiert.
Verurteilung wegen Körperverletzung
Der 28-jährige Afghane war zuvor in Schweinfurt wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Da er diese Strafe nicht bezahlte, stand eine Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen im Raum. Diese hätte kurz vor Weihnachten angetreten werden sollen.
Warum blieb die Ersatzfreiheitsstrafe aus?
Weder Polizei noch Gericht setzten die Strafe durch. Die Begründung der Staatsanwaltschaft: Der Mann hatte bereits eine andere Bestrafung erhalten. Nach der Strafprozessordnung muss in solchen Fällen eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet werden. Dieser rechtlich notwendige Schritt war jedoch zum Zeitpunkt der Messerattacke noch nicht abgeschlossen.
Staatsanwaltschaft klärt auf
Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt betonte gegenüber Radio Primavera, dass der Ablauf der Strafvollstreckung in solchen Fällen gesetzlich geregelt ist. Die Verzögerung sei keine Ausnahme, sondern folge den Vorgaben der Prozessordnung.