LG HU: Prozess gegen 100-jährigen KZ-Wachmann wird geprüft
HANAU. Ein 100-jähriger Mann aus dem Main-Kinzig-Kreis könnte doch vor Gericht stehen. Ihm wird vorgeworfen, als Wachmann im KZ Sachsenhausen zwischen 1943 und 1945 Beihilfe zum Mord an über 3.300 Menschen geleistet zu haben.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden, dass die Verhandlungsfähigkeit des Mannes noch einmal geprüft werden muss, da das ursprüngliche Gutachten Mängel aufweise.
Das Landgericht Hanau hatte die Verhandlung zunächst abgelehnt, weil der Mann als verhandlungsunfähig galt. Das Oberlandesgericht Frankfurt hob diese Entscheidung jetzt auf und fordert eine neue Prüfung. Ein erstes Gutachten hatte Mängel, so das OLG. Als SS-Wachmann soll er unter anderem Häftlinge bewacht und Transporte begleitet haben.
Die Staatsanwaltschaft Gießen und Nebenkläger hatten gegen die Entscheidung des Hanauer Landgerichts, das Verfahren aus gesundheitlichen Gründen nicht zu eröffnen, Beschwerde eingelegt. Die Staatsanwaltschaft betont die historische Bedeutung des Falls. Ob es tatsächlich zu einem Prozess kommt, bleibt noch offen.