Lebenslange Haft für Hanauer Sektenführerin: Urteil rechtskräftig
HANAU. Das Urteil gegen die Hanauer Sektenführerin ist endgültig: Der Bundesgerichtshof hat die lebenslange Haftstrafe für die 77-Jährige bestätigt. Damit wird die Entscheidung des Landgerichts Hanau aus dem November 2023 rechtskräftig.
Tragischer Fall aus dem Jahr 1988
Die Verurteilung bezieht sich auf eine Tat aus dem Jahr 1988. Die Sektenführerin soll einen vierjährigen Jungen in einen Sack gesteckt und im Badezimmer zum Schlafen abgelegt haben. Das Kind erstickte in Folge dieser grausamen Handlung.
Jahrzehnte später zur Rechenschaft gezogen
Erst nach Jahrzehnten wurde die Frau für ihre Tat verurteilt. Das Landgericht Hanau hatte sie bereits im vergangenen Jahr für schuldig befunden und eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt. Mit der Bestätigung durch den Bundesgerichtshof ist dieses Strafmaß nun unanfechtbar.
Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt und die brutalen Methoden innerhalb der Sekte offenbart. Die Rechtskräftigkeit des Urteils bringt für die Hinterbliebenen des Jungen endlich Klarheit und Gerechtigkeit.