Kreis Aschaffenburg: Alkoholverbot an öffentlichen Plätzen wieder verschärft

KREIS ASCHAFFENBURG. Die Anordnungen zur Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus im Landkreises Aschaffenburg wurden mit Allgemeinverfügung vom 19. Januar neu erlassen. Dies betrifft das Konsumverbot für Alkohol an öffentlichen Orten unter freiem Himmel. Die neuen Regelungen gelten ab dem 21. Januar.
Auf Grund der steigenden Infektionszahlen wurde das Alkoholverbot für folgende öffentliche Plätze ausgesprochen:
- Bessenbach
Festplatz Straßbessenbach, Busbahnhof Realschule Bessenbach
- Großostheim
Marktplatz, Platz an der Anna-Kapelle, Grillplatz Ringheim
- Haibach
Grillplatz im Haibacher Schweiztal, Skateranlage an der Kultur- und Sporthalle, Bereich Rathaus/Bruder Klaus Kirche
- Heigenbrücken
Wildpark im Bächlesgrund
- Hösbach
Freizeitgelände am Mühlstück
- Laufach
Ste.-Eulalie-Platz
- Mainaschaff
Bahnseitiger Bereich neben dem Friedhof, Skateranlage, Bolzplätze
- Mömbris
Marktplatz, Aussichtsplattform am Hahnenkammsee
- Rothenbuch
Schloßplatz, Maria-Stern-Platz
- Sailauf
Postwiese, Parkplätze am Bürgerzentrum und auf dem ehemaligen Pfäffchengelände
- Waldaschaff
Dorfplatz an der Christebrücke, Clonakilty Platz
Es werden alle Bürgerinnen und Bürger weiterhin darum gebeten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen auf ein Minimum zu reduzieren und Orte, an denen sich viele Menschen aufhalten zu vermeiden.
Die Allgemeinverfügung mit den genauen Regelungen ist einsehbar unter: https://www.landkreis-aschaffenburg.de/wer-macht-was/gesund-soziales/gesund/corona/allgemeinverfue/
Quelle: Kreis Aschaffenburg