HU: Vater von Hanauer Attentäter erscheint nicht vor Gericht
HANAU. Der Vater des Hanauer Attentäters hätte sich heute eigentlich vor dem Amtsgericht Hanau wegen neun zusammengefassten Verfahren verantworten müssen - allerdings tauchte er nicht auf. Schon zu einem vorherigen Prozess erschien er nicht, damals musste er von der Polizei abgeholt werden.
Jetzt soll er für über die rechtlichen Folgen bei einem Nicht-Erscheinen beim nächsten Termin Ende September aufgeklärt werden: So könnte zum Beispiel ein Teil des Verfahrens einfach ohne ihn weitergeführt werden.
Immer wieder fällt der Mann negativ auf – belästigt Angehörige der Opfer, versucht sie einzuschüchtern und schreibt Ihnen Briefe. Über mehrere Jahre lässt er Ihnen keine Ruhe – trotz bereits verhängtem Kontakt- und Näherungsverbot. In einem früheren Verfahren wurde er bereits wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von knapp 5.000 Euro verurteilt. Jetzt muss sich der Vater erneut wegen neun zusammengefassten Verfahren verantworten. Mit dabei: Nötigung, Volksverhetzung und Hausfriedensbruch. Sein Sohn, ein 43-jähriger Deutscher, hatte am 19. Februar 2020 neun Menschen aus rassistischen Motiven getötet.