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Hanauer Sektenmord wird ein weiteres Mal aufgerollt

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24.04.2024, 15:26 Uhr in Main-Kinzig-Kreis
Gericht Symbolbild

HANAU/KARLSRUHE. Der Fall um den Hanauer Sektenmord muss ein weiteres Mal neuverhandelt werden. Das hat der Bundesgerichthof in Karlsruhe am Nachmittag entschieden. Damit wird der Freispruch der Mutter des getöteten Vierjährigen aufgehoben.

Das Hanauer Landgericht hatte die Mutter schon vor Jahren in einem ersten Verfahren wegen Mordes verurteilt, war jedoch vom Bundesgerichtshof zurückgepfiffen worden. Im zweiten Verfahren wurde die Frau dann freigesprochen. Das wiederum passte der Hanauer Staatsanwaltschaft nicht, die den Fall nun wieder nach Karlsruhe weiterleitete. Vor 36 Jahren soll eine Frau in Hanau ihren Sohn auf Anweisung einer Sektenchefin in einen Sack gesteckt haben, weil diese in dem Jungen eine Reinkarnation Hitlers gesehen hatte. Der Junge war erstickt. Die Sektenchefin sitzt wegen Mordes lebenslang im Gefängnis.

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