Hainburger Buchhalterin muss nach Geldbetrug ins Gefängnis
HAINBURG. Die ehemalige Buchhalterin des Rettungsdienstes im Kreis Offenbach muss ins Gefängnis. Das Landgericht bestätigte jetzt das Urteil gegen die 64-Jährige aus Hainburg-Hainstadt aus der ersten Instanz weitgehend. Die Frau hatte über Jahre hinweg Überweisungen an Notärzte für deren Einsätze vorgegaukelt, das Geld aber aufs eigene Konto überwiesen. Der Schwindel flog erst auf, als die 64-Jährige mehrere Monate krankgeschrieben war. Der Verteidiger der Hainburgerin begründete die Betrügereien mit Geldnot der Verurteilten und Depressionen.