Haftstrafen für Automatensprenger im Jossgrund
Die Sprengung eines Geldautomaten im hessischen Jossgrund durch drei niederländische Staatsbürger hat nun ein juristisches Ende gefunden. Das Gericht verhängte Haftstrafen für die Täter, die im Januar den Automaten gesprengt hatten.
Haftstrafen für alle drei Täter
Bereits am dritten Verhandlungstag stand das Urteil fest: Alle drei Männer müssen ins Gefängnis. Der jüngste der Gruppe wurde zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und vier Monaten verurteilt, während die beiden anderen jeweils fünf Jahre und sieben Monate absitzen müssen.
Fluchtfahrer verliert Führerschein
Zusätzlich zur Haftstrafe muss der Fluchtfahrer seinen Führerschein für zwei Jahre abgeben. Damit will das Gericht die Folgen für die Beteiligten verschärfen und ein klares Signal gegen derartige Verbrechen setzen.