Einschleusen illegaler Prostituierter: Zwei Urteile in Hanau gefallen
HANAU. Das Landgericht Hanau hat zwei Mitglieder der „China-Connection“ wegen des Einschleusens illegaler Prostituierter verurteilt. Darüber berichtet der Hanauer Anzeiger. Demnach muss eine Frau einen Teil ihrer Strafe im Gefängnis verbüßen, bevor eine Abschiebung nach China erfolgen soll. Außerdem muss sie 14.000 Euro als Wertersatz zahlen. Sie hatte als Telefonistin und Buchhalterin agiert. Außerdem erhielt ein anderer Mittäter eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung und muss 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
Der Mammutprozess gegen die Bande ist nach etlichen Verhandlungstagen seit April dieses Jahres noch nicht beendet: Das Verfahren gegen die mutmaßliche Chefin wird noch Monate dauern.