AB: 600 Euro Strafe wegen Wahlfälschung und Vermummung
ASCHAFFENBURG. 600 Euro Geldstrafe wegen Wahlfälschung und Verstoßes gegen das Vermummungsverbot – dazu ist jetzt ein 38 Jahre alter Mann vom Amtsgericht Aschaffenburg verurteilt worden. Der Aschaffenburger hatte an einer Demo teilgenommen und trotz Aufforderung der Polizei seine Gesichtsverhüllung nicht abgenommen. Der Angeklagte betonte, dass er die Maske wegen Corona-Schutz und aus Angst vor Racheakten getragen habe, nicht um die Polizei zu täuschen. Zusätzlich hatte er fahrlässig für zwei verschiedene Parteien zur Europawahl unterschrieben, was als Wahlbetrug gewertet wurde. Die Staatsanwaltschaft erhöhte die Strafe wegen mangelnder Einsicht.