Im Leben vereint, im Tod getrennt
SCHAAFHEIM (acm). Als wäre der Tod eines geliebten Menschen nicht schon traurig genug… Für die Schaafheimer geht diese Trauer jetzt noch weiter. Birgit Webers Eltern haben ein Leben lang zusammen verbracht. Nach ihrem Tod sollten sie dann aber getrennt werden und das, obwohl Birgit vorher versprochen wurde, dass sie gemeinsam auf dem Friedhof begraben werden können. Mit diesem Schicksal ist die Schaafheimerin nicht alleine. PrimaSonntag hat sich mit den Betroffenen unterhalten.
18 Jahre liegen zwischen den Todestagen von Birgits Eltern. Man versprach, dass ihre Mutter nach ihrem Tod mit ins Grab ihres Vaters darf. Plötzlich ging das doch nicht. Ein großer Schock für die Schaafheimerin. „Mir geht’s jetzt um die nächsten Menschen, die irgendwann da stehen und weinen, weil ihre Eltern, die jahrzehntelang verheiratet waren, auf dem Friedhof plötzlich getrennt werden“, erzählt uns Birgit. Ihr Vater verstarb 2001, ihre Mutter 2019. „Den Menschen ist bewusst ins Gesicht gelogen worden, anders kann man es nicht sagen!“ Nur durch einen Antrag konnte Birgit die Situation noch drehen: Der Gemeinderat stimmte für sie - und so durfte ihre Mutter doch noch ins Grab des verstorbenen Vaters.
Kein Einzelfall
Aber damit hatte Birgit wohl nur Glück. Ihr Bekannter Thomas Sauerwein lebt ebenfalls in Schaafheim und kämpft mit demselben Problem: „Meine Schwiegermutter ist vor kurzem gestorben. Und sie hatte damals die Zusage von der Gemeinde bekommen: Sie darf mit ins Grab meines Schwiegervaters.“ Das war vor etwa vier Jahren. Kurz nach dem Tod von Thomas‘ Schwiegermutter bekam die Familie einen Anruf, dass das doch nicht ginge: „Es seien wohl irgendwelche Fristen abgelaufen. Aber auf der Gemeinde meinten sie, dass sie viele Beschwerden in der Richtung haben“, so Thomas. Er ist nach dem Tod seiner Schwiegermutter dem Beispiel von Birgit gefolgt und hat die Grabzusammenlegung beim Gemeinderat beantragt. Jedoch ohne Erfolg.
Die Frage nach dem Warum
In der aktuellen Friedhofsatzung in Schaafheim steht: „Der Nutzungsberechtigte hat das Recht auf Beisetzung nach seinem Ableben sowie das Recht auf Beisetzung seiner verstorbenen Angehörigen in dem Wahlgrab.“ Warum das jedoch mehreren Schaafheimern verweigert wird, ist nicht bekannt. Das Schaafheimer Rathaus wollte sich nach mehrfacher Anfrage ausdrücklich nicht äußern. „Wenn mir im Vorfeld gesagt wird, das geht nur mit einem Familiengrab, dann kauf ich auch direkt ein Familiengrab. Aber dann nicht irgendwas erzählt bekommen und Jahre später heißt es: Ätsch!“, sagt uns Thomas. Es fehle einfach massiv an Kommunikation. Zumal sich Familienangehörige in solchem Momenten in Trauer und damit in einer emotionalen Ausnahmesituation befinden. „Das Problem ist ja, dass die Leute vorher eine Zusage haben, dass sie in ein bestehendes Grab dürfen. Und das ist einfach eine Lüge!“, so Birgit.
Vor Gericht
Dass Thomas‘ Schwiegermutter separat begraben werden musste, war für ihn und seine Frau ein Schlag ins Gesicht. Vom Gemeinderat gab es bis heute keine Rückmeldung. „Die Schwiegermutter ist jetzt auch schon beerdigt.“ Trotz allem will Thomas noch einen Schritt weiter gehen: Er möchte vor Gericht ziehen und damit weiteren Familien in Schaafheim helfen, die irgendwann vor ähnlichen Problemen stehen. „Ich hoffe ja noch ein bisschen auf Unterstützung von den Schaafheimern, die auch betroffen sind. Dass die zumindest das ein oder andere Wort dazu im Gerichtsprozess sagen, wenn’s soweit ist.“ Immerhin: Die Gräber von Thomas‘ Schwiegereltern sind nicht weit entfernt voneinander. Und Thomas schmunzelt etwas: „Wenigstens können sie sich von hier aus zuwinken.“